Heute ist der 3. April und somit der erste Tag, an dem in Österreich die grünen Kennzeichen für Elektroautos ausgegeben werden. Selbstverständlich haben wir keine Mühen gescheut und uns bereits in der Früh brav bei der Zulassungsstelle angestellt, um diese in Empfang zu nehmen. Mit diesen Kennzeichen bieten wir unseren Kunden ein noch besseres Service um künftig allfällige „Erleichterungen für Elektroautos“ (gratis Parken, Benützung einer Busspur, etc.) in Anspruch nehmen zu können.
Da es in Verbindung mit diesen neuen grünen Kennzeichen immer wieder zu offenen Fragen kommt, versuchen wir hier, diese in einer Aufstellung kurz und bündig zu beantworten (Quelle: Infothek des bmvit und eigene Recherchen)
Besitzer rein elektrisch betriebener Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. April 2017 neu angemeldet werden. Besitzer von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können auf ein E-Kennzeichnen umsteigen. Auch Motorräder und Mopeds, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, können mit einer E-Nummerntafel ausgestattet werden.
Die E-Kennzeichentafel ist optional, es bleibt also jedem selbst überlassen. Will man die "Vorteile der Elektromobilität" in Zukunft aber nutzen, wird ein Wechsel aber wohl nicht ausbleiben können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine E-Kennzeichentafel auch als Wechselkennzeichen zu beantragen, aber in diesem Falle müssen beide Fahrzeuge Elektrofahrzeuge sein. Will man ein Elektroauto und ein Verbrennerauto auf Wechselkennzeichen anmelden, erhält man KEIN grünes Kennzeichen.
Ein Umstieg erfolgt durch den Austausch der Nummerntafeln mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination bei der Zulassungsstelle gegen eine Gebühr von €21,00. Nach der Beantragung dauert die Bearbeitung bis zu einer Woche. Will man eine "neue" Nummer, so kommen noch die Gebühren von €1,95 für die dann notwendige neue §57a-Plakette hinzu. Ein neues Kennzeichen kann sofort mitgenommen werden (sofern die Zulassungsstelle noch welche auf Lager hat) 😋
Besonders auf kommunaler Ebene gibt es bereits jetzt Anreize für Elektrofahrzeuge wie beispielsweise die Befreiung von Parkgebühren. In vielen Fällen war es für die Nutzerin bzw. den Nutzer bislang notwendig, dafür lokale Berechtigungen oder Kennzeichnungen einzuholen. Das wird zukünftig wegfallen, sobald Städte auf die neue einheitliche Kennzeichnung in Zusammenhang mit den grünen E-Nummerntafeln umgestiegen sind. Außerdem können beispielsweise exklusive Zufahrtsrechte oder touristische Vergünstigungen von Ländern, Städten und Gemeinden österreichweit umgesetzt werden. Dass das (noch) nicht überall der Fall ist, haben wir in der Vergangenheit hier bereits angesprochen.
Die Beantwortung dieser Frage hat und etliche Mails und Gespräche mit diversen Juristen gekostet. Kurze Antwort: NEIN! Lange Antwort: Der §9a des deutschen Elektromobilitätsgestzes sagt im Punkt (5)
(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.
Aufgrund dieses Punktes hat mir heute die Zulassungsstelle in Passau bestätigt, dass für österreichische Autofahrer mit grünem E-Kennzeichen KEINE blaue Plakette benötigen. Dieses ist also nur erforderlich, wenn das jeweilige Land KEIN gesondertes E-Kennzeichen besitzt. Bitte aber darauf aufpassen, dass einige Städte sehr wohl auf eine FEINSTAUBPLAKETTE (Schadstoffklasse 4/grün) Wert legen um in deren Umweltzonen (auch mit Elektroauto!) einfahren zu dürfen.
Auch diese Frage ist einfach zu beantworten: NEIN. Es dürfen weiterhin jedes BEV oder PHEV, auch mit Kennzeichen mit schwarzer Schrift, in den Bereichen laden, die gemäß § 54 lit. m Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet sind.
Foto: © Thomas Neumann