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Linz.at Presseaussendung vom 31.05.2017
Parkgebühren-Befreiung für Elektroautos
Neuerung gilt ab 13. Juni 2017
Alle Elektroautos mit einem Kennzeichen in grüner Schrift dürfen ab 13. Juni 2017 in gebührenpflichten Kurzparkzonen gratis parken. Diese Neuregelung tritt mit der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Linz offiziell in Kraft. Anstelle des Parkscheins muss eine Parkuhr oder ein gleichwertiges Hilfsmittel zum Nachweis der Ankunftszeit verwendet werden. Das Gratisparken mit einem Elektroauto in Verwendung mit einer Parkuhr ist dann bis zur Höchstparkdauer der jeweiligen Kurzparkzone rechtlich möglich.„Mit dieser Förderung umweltfreundlicher Mobilität wollen wir zusätzlich Anreize für den Umstieg auf saubere Elektroautos schaffen. Ziel ist es, zur Reduktion des innerstädtischen Schadstoffaufkommens beizutragen“, erklärt Bürgermeister Klaus Luger.
„Mehr Elektroautos senken dauerhaft die CO2-, Feinstaub- und Lärmbelastung in unserer Heimatstadt und verbessern dadurch wiederum die Lebensqualität der Linzerinnen und Linzer, insbesondere für nachkommende Generationen. Die Befreiung von der Gebührenpflicht gilt vorerst für zwei Jahre. Dann wird das Projekt evaluiert und über dessen Fortführung im Gemeinderat entschieden“, informiert der für die Parkraumbewirtschaftung zuständige Vizebürgermeister Detlef Wimmer.
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